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Wichtige Hinweise zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (EU AI Act) - August 2026

Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Mit dem EU AI Act gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-generierte oder mit KI veränderte Inhalte. Das betrifft insbesondere Bilder, Videos, Audiodateien und in bestimmten Fällen auch Texte, die du auf Social Media, deiner Website, in Newslettern oder über andere Kanäle veröffentlichst. Damit du deine Inhalte korrekt kennzeichnen kannst, haben wir die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst.

Praktische Faustregel

Kennzeichne einen Inhalt immer dann sichtbar, wenn eine realistisch wirkende KI-Darstellung mit einer echten Person, Aufnahme, Produktsituation oder einem realen Ereignis verwechselt werden könnte. Bei gewöhnlichen KI-unterstützten Captions und Werbetexten ist hingegen normalerweise keine KI-Kennzeichnung erforderlich.

Nicht jeder Einsatz von KI muss sichtbar gekennzeichnet werden

Ein Inhalt muss nicht allein deshalb mit „KI-generiert“ gekennzeichnet werden, weil KI bei der Erstellung unterstützt hat. Eine sichtbare Kennzeichnung ist insbesondere dann erforderlich, wenn ein KI-generiertes oder KI-verändertes Bild, Video oder Audio realistisch wirkt und von anderen Personen für eine echte Aufnahme gehalten werden könnte.

Bilder und Videos

Eine Kennzeichnung ist insbesondere erforderlich bei:

  • fotorealistischen, vollständig KI-generierten Personen oder Influencern

  • KI-generierten Testimonials oder Kundenstimmen

  • geklonten Stimmen

  • Videos, in denen einer realen Person Aussagen oder Handlungen zugeschrieben werden

  • realistisch wirkenden Ereignissen, Orten oder Situationen, die so nicht stattgefunden haben

  • wesentlich durch KI veränderten Produktdarstellungen

Geeignete Kennzeichnungen sind beispielsweise:

  • „Bild KI-generiert“

  • „Bild teilweise mit KI verändert“

  • „Video KI-generiert“

  • „KI-generierter Avatar“

  • „Stimme KI-generiert“

  • „Produktdarstellung teilweise KI-generiert“

Der Hinweis sollte gut sichtbar und unmittelbar beim Inhalt erscheinen. Bei Videos sollte er zu Beginn beziehungsweise spätestens beim ersten Auftreten des KI-generierten Inhalts eingeblendet werden. Bei längeren Videos empfiehlt sich eine dauerhafte oder wiederholte Kennzeichnung. Bei Storys und Karussell-Posts sollte jede betroffene Sequenz beziehungsweise Folie entsprechend gekennzeichnet werden.

Hierfür gibt es in wiasano eine neue Funktion:

Wann Bilder normalerweise nicht gekennzeichnet werden müssen

Eine sichtbare KI-Kennzeichnung ist normalerweise nicht erforderlich, wenn KI lediglich für geringfügige technische oder gestalterische Bearbeitungen eingesetzt wurde, etwa für:

  • Zuschnitt oder Größenänderung

  • Farb-, Licht- oder Schärfekorrekturen

  • Rauschreduzierung

  • Entfernung kleiner störender Bildelemente

  • rein dekorative oder offensichtlich unrealistische Hintergründe

Voraussetzung ist, dass die Bearbeitung die Aussage des Inhalts nicht wesentlich verändert und keine falsche Vorstellung über Personen, Produkte oder Ereignisse erzeugt.

Captions und andere Texte

Gewöhnliche KI-unterstützte Marketingtexte müssen in der Regel nicht sichtbar als KI-generiert gekennzeichnet werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Produktbeschreibungen

  • Social-Media-Captions

  • Werbeslogans

  • Rabattankündigungen

  • Newslettertexte

  • Call-to-Actions

Eine Kennzeichnung kann jedoch erforderlich sein, wenn ein Text vollständig oder wesentlich durch KI erstellt wurde und die Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse informiert. Dazu können insbesondere gehören:

  • Gesundheit und Sicherheit

  • Politik und Wahlen

  • Umwelt und Klima

  • Finanzmärkte und wirtschaftliche Entwicklungen

  • Produktsicherheit und Rückrufe

  • gesellschaftlich oder wissenschaftlich relevante Themen

Eine Kennzeichnung ist in solchen Fällen regelmäßig nicht erforderlich, wenn der Text vor der Veröffentlichung substanziell durch eine verantwortliche Person geprüft wurde und die redaktionelle Verantwortung übernommen wird.

Mögliche Kennzeichnungen sind:

  • „Dieser Text wurde mit KI generiert.“

  • „Dieser Beitrag wurde mithilfe von KI erstellt und redaktionell geprüft.“

Da du die Texte in wiasano ohnehin freigeben musst und nichts ohne deine Prüfung veröffentlicht wird, ist eine Kennzeichnung der Texte normalerweise nicht notwendig.

Platzierung der Kennzeichnung

Die Kennzeichnung sollte:

  • klar und verständlich formuliert sein

  • bereits bei der ersten Wahrnehmung sichtbar oder hörbar sein

  • nicht ausschließlich hinter „Mehr anzeigen“ stehen

  • nicht nur in einer langen Hashtag-Liste enthalten sein

  • ausreichend groß und kontrastreich dargestellt werden

  • bei Audioinhalten auch hörbar erfolgen

Ein allgemeiner Hinweis im Profil, im Impressum oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht für einzelne kennzeichnungspflichtige Inhalte normalerweise nicht aus.

Bitte beachte, dass neben dem EU AI Act weiterhin andere Vorschriften gelten können, insbesondere zum Wettbewerbsrecht, zur Werbekennzeichnung, zum Datenschutz, zu Persönlichkeitsrechten, zum Urheberrecht und zu Gesundheits- oder Produktversprechen.

Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

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