Mit dem EU AI Act gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-generierte oder mit KI veränderte Inhalte. Das betrifft insbesondere Bilder, Videos, Audiodateien und in bestimmten Fällen auch Texte, die du auf Social Media, deiner Website, in Newslettern oder über andere Kanäle veröffentlichst. Damit du deine Inhalte korrekt kennzeichnen kannst, haben wir die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst.
Praktische Faustregel
Kennzeichne einen Inhalt immer dann sichtbar, wenn eine realistisch wirkende KI-Darstellung mit einer echten Person, Aufnahme, Produktsituation oder einem realen Ereignis verwechselt werden könnte. Bei gewöhnlichen KI-unterstützten Captions und Werbetexten ist hingegen normalerweise keine KI-Kennzeichnung erforderlich.
Nicht jeder Einsatz von KI muss sichtbar gekennzeichnet werden
Ein Inhalt muss nicht allein deshalb mit „KI-generiert“ gekennzeichnet werden, weil KI bei der Erstellung unterstützt hat. Eine sichtbare Kennzeichnung ist insbesondere dann erforderlich, wenn ein KI-generiertes oder KI-verändertes Bild, Video oder Audio realistisch wirkt und von anderen Personen für eine echte Aufnahme gehalten werden könnte.
Bilder und Videos
Eine Kennzeichnung ist insbesondere erforderlich bei:
fotorealistischen, vollständig KI-generierten Personen oder Influencern
KI-generierten Testimonials oder Kundenstimmen
geklonten Stimmen
Videos, in denen einer realen Person Aussagen oder Handlungen zugeschrieben werden
realistisch wirkenden Ereignissen, Orten oder Situationen, die so nicht stattgefunden haben
wesentlich durch KI veränderten Produktdarstellungen
Geeignete Kennzeichnungen sind beispielsweise:
„Bild KI-generiert“
„Bild teilweise mit KI verändert“
„Video KI-generiert“
„KI-generierter Avatar“
„Stimme KI-generiert“
„Produktdarstellung teilweise KI-generiert“
Der Hinweis sollte gut sichtbar und unmittelbar beim Inhalt erscheinen. Bei Videos sollte er zu Beginn beziehungsweise spätestens beim ersten Auftreten des KI-generierten Inhalts eingeblendet werden. Bei längeren Videos empfiehlt sich eine dauerhafte oder wiederholte Kennzeichnung. Bei Storys und Karussell-Posts sollte jede betroffene Sequenz beziehungsweise Folie entsprechend gekennzeichnet werden.
Hierfür gibt es in wiasano eine neue Funktion:
Wann Bilder normalerweise nicht gekennzeichnet werden müssen
Eine sichtbare KI-Kennzeichnung ist normalerweise nicht erforderlich, wenn KI lediglich für geringfügige technische oder gestalterische Bearbeitungen eingesetzt wurde, etwa für:
Zuschnitt oder Größenänderung
Farb-, Licht- oder Schärfekorrekturen
Rauschreduzierung
Entfernung kleiner störender Bildelemente
rein dekorative oder offensichtlich unrealistische Hintergründe
Voraussetzung ist, dass die Bearbeitung die Aussage des Inhalts nicht wesentlich verändert und keine falsche Vorstellung über Personen, Produkte oder Ereignisse erzeugt.
Captions und andere Texte
Gewöhnliche KI-unterstützte Marketingtexte müssen in der Regel nicht sichtbar als KI-generiert gekennzeichnet werden. Dazu gehören beispielsweise:
Produktbeschreibungen
Social-Media-Captions
Werbeslogans
Rabattankündigungen
Newslettertexte
Call-to-Actions
Eine Kennzeichnung kann jedoch erforderlich sein, wenn ein Text vollständig oder wesentlich durch KI erstellt wurde und die Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse informiert. Dazu können insbesondere gehören:
Gesundheit und Sicherheit
Politik und Wahlen
Umwelt und Klima
Finanzmärkte und wirtschaftliche Entwicklungen
Produktsicherheit und Rückrufe
gesellschaftlich oder wissenschaftlich relevante Themen
Eine Kennzeichnung ist in solchen Fällen regelmäßig nicht erforderlich, wenn der Text vor der Veröffentlichung substanziell durch eine verantwortliche Person geprüft wurde und die redaktionelle Verantwortung übernommen wird.
Mögliche Kennzeichnungen sind:
„Dieser Text wurde mit KI generiert.“
„Dieser Beitrag wurde mithilfe von KI erstellt und redaktionell geprüft.“
Da du die Texte in wiasano ohnehin freigeben musst und nichts ohne deine Prüfung veröffentlicht wird, ist eine Kennzeichnung der Texte normalerweise nicht notwendig.
Platzierung der Kennzeichnung
Die Kennzeichnung sollte:
klar und verständlich formuliert sein
bereits bei der ersten Wahrnehmung sichtbar oder hörbar sein
nicht ausschließlich hinter „Mehr anzeigen“ stehen
nicht nur in einer langen Hashtag-Liste enthalten sein
ausreichend groß und kontrastreich dargestellt werden
bei Audioinhalten auch hörbar erfolgen
Ein allgemeiner Hinweis im Profil, im Impressum oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht für einzelne kennzeichnungspflichtige Inhalte normalerweise nicht aus.
Bitte beachte, dass neben dem EU AI Act weiterhin andere Vorschriften gelten können, insbesondere zum Wettbewerbsrecht, zur Werbekennzeichnung, zum Datenschutz, zu Persönlichkeitsrechten, zum Urheberrecht und zu Gesundheits- oder Produktversprechen.
Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
